Hausdurchsuchung

Verhalten bei Durchsuchung!

1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
2. Sind die Angaben richtig, müssen Sie die Beamten in die Räume lassen.
3. Rufen Sie unverzüglich Ihren Strafverteidiger an. Notruf-Nummer: 0170 1472 414
4. Gegenüber den Beamten SCHWEIGEN, nichts unterschreiben.

Den Durchsuchungsbeschluss müssen die Beamten vor der Durchsuchung aushändigen und den Betroffenen lesen lassen.

Sie müssen nur Ihre Personalien angeben.

Als Beschuldigter darf man auch bei einer Hausdurchsuchung zu jedem Zeitpunkt einen Anwalt konsultieren.

Machen Sie keine Spontanäußerung zur Sache!

Haben die Beamten keinen Durchsuchungsbeschluss, können sie sich juristisch auf "Gefahr im Verzug" berufen - und trotzdem ans Werk gehen.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht rät:

Für eine Hausdurchsuchung durch die Polizei muss ein Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters vorliegen. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und aushändigen. Erklären Sie sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden. Widersprechen Sie auf jeden Fall. Insbesondere wenn sich die Beamten auf „Gefahr in Verzug“ berufen.

Sie müssen die Polizeibeamten nicht zur Dienststelle begleiten, außer wenn Sie verhaftet werden.

 

Handeln Sie!

Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger

0170 1472 414