Für die Beratung benötigte ich:
- Den Strafbefehl mit Zustellungsnachweis (gelber Umschlag)
- eine Vollmacht, die Sie sich unten auf der Seite runterladen und ausdrucken können
- Angaben zu Ihrer Person und Ihre kurze Schilderung zum Sachverhalt.
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Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen?
Und sollen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit Bewährung akzeptieren?
In meiner über 20-jährigen Gerichtserfahrung habe ich festgestellt, dass nach einem Einspruch das Verfahren sich oft zum Guten wendet. Strafbefehle werden in der Hoffnung des Richters erlassen, die Sache damit „vom Tisch zu haben“. In einer mündlichen Hauptverhandlung sieht die Sache dann oft anders (besser!) aus.