Die Sachbearbeitung einer kleinen Strafsache mit geringem bis durchschnittlichen Aufwand ohne Hauptverhandlung wird regelmäßig mit einer Untergrenze von 500,00 Euro und einer Obergrenze von 750,00 Euro zu vergüten sein, Abweichungen nach unten und oben sind im Einzelfall möglich.
Kommt die Teilnahme an einer Hauptverhandlung vor einem Strafgericht von bis zu zwei Stunden hinzu, liegt die Spanne in der Regel zwischen 750,00 Euro und 1.000,00 Euro (bei auswärtigen Terminen zzgl. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld).
Eine gute Strafverteidigung kostet Sie im Ergebnis häufig weniger als eine schlechte oder gar keine Verteidigung. Gerade wenn es um die Vermeidung einer Vorstrafe, einer hohen Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geht, ist jeder Cent für eine optimale Verteidigung eine Investition, die sich schnell rentiert.