Verhaftung
Verhaftet? Ein Anruf um Ihren Anwalt zu informieren steht Ihnen frei.
Auch müssen Ihre Angehörigen über die Festnahme informiert werden.
Erst recht nach einer Verhaftung gilt: Schweigen! Unüberlegte Aussagen ohne Akteneinsicht bringen Sie nicht „raus“, sondern eher „tiefer rein“.